Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51386
BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16 (https://dejure.org/2016,51386)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2016 - 1 WB 38.16 (https://dejure.org/2016,51386)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 (https://dejure.org/2016,51386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,51386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 23a Abs. 2
    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Besetzung des Senats; Justizgewährungsanspruch; Kostenentscheidung; Rechtsmittel nach der Wehrbeschwerdeordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23a Abs 2 S 1 WBO, § 146 Abs 1 VwGO
    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO); Abschließende Aufführung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Truppendienstgerichts

  • rewis.io

    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 23a Abs. 2; VwGO § 146 Abs. 1
    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung; Besetzung des Senats; Rechtsmittel nach der Wehrbeschwerdeordnung; Justizgewährungsanspruch

  • rechtsportal.de

    VwGO § 146 Abs. 1 ; WBO § 23a Abs. 2 S. 1
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ); Abschließende Aufführung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Truppendienstgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wehrbeschwerdeverfahren - und die Beschwerde gegen Verfügungen des Vorsitzenden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 388
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16
    c) Der Rechtsbehelf der Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 146 Abs. 1 VwGO wird vorliegend auch nicht durch den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch (vgl. zu diesem BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 Rn. 33 ff.) eröffnet.
  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16
    Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die nicht (End-)Entscheidungen in der Hauptsache darstellen - wie zum Beispiel in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder bei der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht (§ 18 Abs. 3 WBO) -, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 und vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16
    Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die nicht (End-)Entscheidungen in der Hauptsache darstellen - wie zum Beispiel in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder bei der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht (§ 18 Abs. 3 WBO) -, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 und vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 1.22

    Keine isolierte Anfechtung eines Beschlusses des Truppendienstgerichts über ein

    Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die - wie hier - keine abschließenden Entscheidungen in der Hauptsache darstellen, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. zu einer auf § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 146 Abs. 1 VwGO gestützten Beschwerde BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 16 m.w.N.).

    a) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Truppendienstgerichts sind in der Wehrbeschwerdeordnung abschließend aufgeführt (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 18).

    b) Eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 146 Abs. 1 VwGO wird auch nicht durch § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 19 f.).

  • BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23

    Verwerfung der Rechtsbehelfe

    Ein der Beschwerde des § 146 Abs. 1 VwGO entsprechender oder vergleichbarer Rechtsbehelf ist in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen; eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 146 Abs. 1 VwGO wird auch nicht durch § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO eröffnet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 17 ff. und vom 6. April 2022 - 1 WNB 1.22 - juris Rn. 5 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht