Rechtsprechung
BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WBO § 23a Abs. 2
Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Besetzung des Senats; Justizgewährungsanspruch; Kostenentscheidung; Rechtsmittel nach der Wehrbeschwerdeordnung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 23a Abs 2 S 1 WBO, § 146 Abs 1 VwGO
Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO); Abschließende Aufführung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Truppendienstgerichts
- rewis.io
Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 23a Abs. 2; VwGO § 146 Abs. 1
Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung; Besetzung des Senats; Rechtsmittel nach der Wehrbeschwerdeordnung; Justizgewährungsanspruch - rechtsportal.de
VwGO § 146 Abs. 1 ; WBO § 23a Abs. 2 S. 1
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ); Abschließende Aufführung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Truppendienstgerichts - datenbank.nwb.de
Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des Truppendienstgerichts; Kostenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wehrbeschwerdeverfahren - und die Beschwerde gegen Verfügungen des Vorsitzenden
Verfahrensgang
- TDG Nord, 06.10.2016 - N 1 AL 1/16
- BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 388
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16
c) Der Rechtsbehelf der Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 146 Abs. 1 VwGO wird vorliegend auch nicht durch den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch (vgl. zu diesem BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 Rn. 33 ff.) eröffnet. - BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05
Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16
Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die nicht (End-)Entscheidungen in der Hauptsache darstellen - wie zum Beispiel in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder bei der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht (§ 18 Abs. 3 WBO) -, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 und vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.). - BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16
Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die nicht (End-)Entscheidungen in der Hauptsache darstellen - wie zum Beispiel in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder bei der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht (§ 18 Abs. 3 WBO) -, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 …und vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.).
- BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 1.22
Keine isolierte Anfechtung eines Beschlusses des Truppendienstgerichts über ein …
Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die - wie hier - keine abschließenden Entscheidungen in der Hauptsache darstellen, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. zu einer auf § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 146 Abs. 1 VwGO gestützten Beschwerde BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 16 m.w.N.).a) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Truppendienstgerichts sind in der Wehrbeschwerdeordnung abschließend aufgeführt (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 18).
b) Eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 146 Abs. 1 VwGO wird auch nicht durch § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 19 f.).
- BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
Verwerfung der Rechtsbehelfe
Ein der Beschwerde des § 146 Abs. 1 VwGO entsprechender oder vergleichbarer Rechtsbehelf ist in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen; eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 146 Abs. 1 VwGO wird auch nicht durch § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO eröffnet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2016 - 1 WB 38.16 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 4 Rn. 17 ff. …und vom 6. April 2022 - 1 WNB 1.22 - juris Rn. 5 ff.).